Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 133/24Urteil
Im Namen des Volkes

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30,35 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 22,23 EUR seit dem 01.09.2023, aus 2,73 EUR seit dem 01.12.2023 und aus 5,39 EUR seit dem 01.01.2024 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Änderungsvereinbarung vom 19.08.2019 zum Arbeitsvertrag auf das Arbeitsverhältnis des Klägers keine Anwendung findet.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.573,80 EUR festgesetzt.

6. Die Berufung wird zugunsten des Klägers nicht gesondert zugelassen.
3 Ca 213/24Urteil
Im Namen des Volkes


1. Es wird festgestellt, dass die Änderungsvereinbarung vom 19.08.2019 zum Arbeitsvertrag auf das Arbeitsverhältnis des Klägers keine Anwendung findet.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 22 % und die Beklagte 78 %.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.287,11 EUR festgesetzt.