Das Arbeitsgericht Herford ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, wobei sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Wohn- bzw. Firmensitz der beklagten Partei (§§ 12 ff ZPO) oder auch nach dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) - also wenn die vertragliche Verpflichtung (Arbeitsleistung) im Kreis Herford zu erfüllen ist - richtet.
Der Kreis Herford umfasst folgende Städte und Gemeinden:
Bünde, Enger, Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Rödinghausen, Spenge, Vlotho.
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Herford befindet sich beim Landesarbeitsgericht Hamm .
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