Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 3 Ca 923/25 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 27.11.2025 nicht aufgelöst ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.000,00 € festgesetzt. |
| 3 Ca 926/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27. November 2025 aufgelöst ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Staplerfahrer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen. 4. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte. 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.650,00 EUR festgesetzt. |
| 3 Ca 941/25 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27.11.2025 aufgelöst ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Mitarbeiter in den Abteilungen [..] bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.900,00 € festgesetzt. |
| 3 Ca 966/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 27.11.2025 nicht aufgelöst ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in Herford als Abteilungsleiter RFID/ Direkt Service im Außendienst zu weiter beschäftigen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 26.213,96 EUR festgesetzt. |
| 3 Ca 986/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27. November 2025 aufgelöst ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Staplerfahrer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen. 4. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte. 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.125,00 EUR festgesetzt. |
