Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 1060/25Im Namen des Volkes
Schluss – Urteil
1. Das Versäumnisurteil vom 15.07.2026 (Az: [..]) wird aufrechterhalten.
2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 10.800,00 EUR festgesetzt.
2 Ca 172/26Urteil
Im Namen des Volkes

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 20.02.2026 und den 30.04.2026 hinaus fortbesteht.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose noch hilfsweise fristgerechte Kündigung der Beklagten vom 25.02.2026 beendet worden ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Bäckereifachverkäufer weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.443,13 € brutto, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.03.2026 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

7. Der Streitwert wird auf 14.847,21 EUR festgesetzt.