Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
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| 3 Ca 211/26 | Im Namen des Volkes TeilAnerkenntnis- und Schlussurteil verkündet: 4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Übernachtung im Hotel Knobloch Hotelübernachtungskosten in Höhe von 120,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15.01.2026 zu erstatten. 5. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 17.02.2026 nicht aufgelöst ist. 6. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag als Account Manager Nord weiterzubeschäftigen. 7. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen 8. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 9. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 23.220,00 € festgesetzt. |
