Eine starke Gemeinschaft

Das vorliegende Leitbild beschreibt Aufgaben und Ziele der Gerichte für Arbeitssachen im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm. Es ist das Ergebnis eines intensiven Befragungs- und Diskussionsprozesses, den wir, die Angehörigen der Gerichtsbarkeit unter Einbeziehung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter geführt haben.
Das Leitbild dient uns als Orientierung sowohl im Umgang miteinander als auch im Kontakt mit den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern. 

Auftrag

Wir sind für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft in Westfalen-Lippe die neutrale und unabhängige staatliche Instanz zur zügigen und sachgerechten Schlichtung und Streitentscheidung. Wir tragen in Betrieben und Verwaltungen zu Rechtsfrieden und Rechtssicherheit bei. Unverzichtbare Grundlagen unseres Auftrages sind die richterliche Unabhängigkeit, fachlich kompetente und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine verlässliche und effiziente Organisation.

Die Besonderheit unseres Auftrags ergibt sich aus seiner Nähe zum Arbeits- und Wirtschaftsleben. Die arbeitsgerichtlichen Entscheidungen sind in der Regel von besonderer wirtschaftlicher, sozialer und persönlicher Bedeutung für die Betroffenen. Der Schutz der sozialen und wirtschaftlichen Existenz der Parteien ist der Kern des arbeitsgerichtlichen Auftrags. Er leitet sich aus den Grundrechten und ihrer Wertordnung ab. Diesen Auftrag kann nur eine eigenständige Fachgerichtsbarkeit erfüllen.

Wer sind wir

Wir sind rund 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den siebzehn Arbeitsgerichten des Bezirks und im Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz. Hinzu kommen rund 1.500 ehrenamtliche Richterinnen und Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.

Richterinnen und Richter

Sie sind mit der Rechtsprechung betraut und bearbeiten im Wesentlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In den Kammerterminen der Gerichte sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern beteiligt. Mit sozialer Verantwortung und Bezug zur Praxis wirken sie unparteiisch vornehmlich auf eine Streitschlichtung durch die eingehende Erörterung des Falles mit den Parteien und ihren Vertretern hin.  Ihre richterliche Unabhängigkeit ist kein persönliches Privileg, sondern schützt vor Beeinflussung in der Sache. Sie stellt Anforderungen an die Gerichtsorganisation und die Zusammenarbeit Aller.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

Sie nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben sachlich unabhängig und selbständig wahr. Zu ihren wesentlichen Tätigkeitsfeldern zählen die Aufgaben der Rechtsantragstelle, das Prozesskostenhilfe-, Mahn-, Kostenfestsetzungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren sowie Justizverwaltungsangelegenheiten. Als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel eine Klage erheben möchten, ist die Rechtsantragstelle eine wichtige Schnittstelle zwischen Gericht und Öffentlichkeit. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind zum Teil auch als Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter tätig und für die Führung des Gerichts mitverantwortlich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten

Als Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes und als Fachangestellte stellen sie die größte Beschäftigtengruppe dar. Sie arbeiten ganzheitlich und selbständig in den Aufgabenbereichen Geschäftsstelle, Protokoll- und Kanzleidienst. Sie schaffen das Arbeitsumfeld für die richterliche und rechtspflegerische Tätigkeit und sind für eine zügige und effektive Umsetzung der Ergebnisse hieraus verantwortlich. Daneben erledigen sie zunehmend Aufgaben in den Bereichen Kostenberechnung, Rechtsantragstelle und Prozesskostenhilfe. Sie sind unmittelbare Ansprechpartner für die am Verfahren Beteiligten und tragen auch dadurch Verantwortung für das Ansehen des Gerichts.

Verwaltung

Eine moderne Gerichtsbarkeit erfordert eine professionelle Verwaltung. Für den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte sowie die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter stehen die Zufriedenheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Arbeit und die dauerhafte Effizienz der Arbeitserledigung in allen Bereichen gleichberechtigt im Vordergrund. Die Gerichtsleitungen sorgen für das dazu nötige Arbeitsumfeld und die Förderung der beruflichen Entwicklung Aller. 

Sie vermitteln die Leistungen der Arbeitsgerichte in den Medien anschaulich und positiv, um das Ansehen und den Stellenwert der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit zu stärken. Die mit der Personal- und Haushaltsführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern die notwendige personelle und sächliche Ausstattung der Gerichte. Beschäftigte in Bücherei, Poststelle und Sicherungsdienst tragen neben anderen mit einer einwandfreien Aufgabenerledigung zu einer funktionierenden Gerichtsbarkeit bei. Organisation und Technik sind zentrale Bestandteile des Gerichtsmanagements. In den Gerichten, die an allen Arbeitsplätzen mit modernen, vernetzten Geräten der Kommunikation und Datentechnik ausgestattet sind, sorgen Beschäftigte für einen reibungslosen und sicheren Betrieb. Organisationsentwicklung und Nutzung technischen Fortschritts dienen der Erledigung unserer Aufgabe und der Förderung unserer Beschäftigten. Fortbildung ist ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung und eine berechtigte Forderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Qualifizierungsziele werden in Abstimmung mit ihnen bestimmt. Mit der Fortbildung werden gleichermaßen die fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen gestärkt. Schulungen sollen auch das Verständnis und die Bereitschaft für künftige Entwicklungen schaffen, die wir aktiv mit gestalten wollen.

Wie gehen wir miteinander um?

Wir begegnen uns kollegial, aufgeschlossen und verantwortungsbewusst. Wir geben uns gegenseitige Unterstützung auch bei hoher Arbeitsbelastung und knapper Personaldecke.

Wir treten jeglicher Art von Diskriminierung entgegen.

Wir zeigen Einsatzbereitschaft und gestalten unser Arbeitsumfeld aktiv und sachgerecht mit. Wir informieren und beraten uns gegenseitig. Das erfordert Selbstreflexion und Kritikfähigkeit.

Unsere Leistungen werden anerkannt.

Unsere Führungskräfte treten für die Rechte und Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Sie motivieren, sorgen für Transparenz und achten auf Chancengleichheit.

Wie treten wir nach außen auf?

Wir sind eine moderne, fortschrittliche und bürgerorientierte Gerichtsbarkeit. Die Anliegen der Rechtsuchenden stehen für uns im Mittelpunkt. Unsere Aufgabe ist hoheitlich, ihre Umsetzung vom Service- und Dienstleistungsgedanken bestimmt. Überschaubare Einheiten kommen dem entgegen. Sie ermöglichen schnelle und flexible Reaktionen auf neue Anforderungen. Sie sind in den größeren Städten und in den Mittelzentren präsent. In den ländlich strukturierten Gebieten finden Gerichtstage statt.

Den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern bleiben dadurch lange Anfahrtswege erspart. Moderne Kommunikationsmittel werden sowohl zur zügigen Bewältigung der täglichen Arbeit als auch zur Information und Außendarstellung genutzt. Die Räumlichkeiten der Gerichte sind funktionell eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind den Bürgerinteressen angepasst. Verständlichkeit in der Verhandlungsführung und bei Entscheidungen sind uns wichtig. Eine klare Sprache im Schriftverkehr mit den Parteien und im persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert uns die Kommunikation.

Ausblick

Wir richten unsere tägliche Arbeit an diesem Leitbild aus und lassen uns an seinen Aussagen messen. Wir beteiligen uns an der konkreten Umsetzung des Leitbildes und seiner Weiterentwicklung. Für Anregungen, die unsere Arbeit verbessern helfen, sind wir offen.

Von unserer Aufsichtsbehörde, dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, erwarten wir die notwendige Unterstützung mit sächlichen und personellen Ressourcen und die Sicherung unserer Eigenständigkeit als Fachgerichtsbarkeit.