Das Arbeitsgericht Herford ist in einem Behördenhaus an der Elverdisser Straße 12 untergebracht. Der Haupteingang befindet sich an der Elverdisser Straße. Er ist für Rollstuhlfahrer über eine Rampe erreichbar.

Es stehen ausreichend Parkmöglichkeiten auf dem öffentlichen Parkplatz direkt auf der gegenüberliegenden Seite der Elverdisser Straße gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung (derzeit 2 EUR).

Es wird darauf hingewiesen, dass die auf dem Grundstück des Landesbehördenhauses vorhandenen Parkplätze der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen.

Die Sitzungssäale befinden sich nach Betreten des Haupteingangs im Erdgeschoss rechts und sind barrierefrei erreichbar.

Die Büros der Serviceeinheiten sind in der 2. Etage untergebracht, ebenso die Rechtsantragstelle. Da das Gebäude nicht mit einem Fahrstuhl ausgestattet ist, wird gebeten, dass sich Rechtssuchende, die nicht in der Lage sind, die Treppe zu benutzen, vorher telefonisch anmelden. Für den Fall steht ein Raum im Erdgeschoss zur Verfügung.

Die Servicezeiten und die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle finden Sie unter den Kontaktdaten.

Der sich auf der Rückseite des Gebäudes befindliche Eingang ist ausschließlich von den Bediensteten des Gerichts und der ebenfalls im Gebäude ansässigen Polizei nutzbar und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

ACHTUNG!

Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze vor und hinter dem Haus ausschließlich für die Mitarbeiter der Polizei und des Arbeitsgerichts zur Verfügung stehen.

Soweit Sie das Gebäude aufsuchen, parken Sie bitte auf dem öffentlichen Parkplatz gegenüber.

Sollten Sie dennoch auf dem Behördenparkplatz parken, riskieren Sie, abgeschleppt zu werden!

Der Direktor des Arbeitsgerichts Herford

Im Auftrag

Möller

Regierungsamtfrau